Ladungssicherungschulungen
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Die Gesetzeslage für Ladungssicherung ist eindeutig: Alle Personen, die an der Ladungssicherung beteiligt sind, stehen in der Verantwortung.
Der §22 StVo zielt eindeutig auf den Fahrer ab und wurde vor einigen Jahren überarbeitet, so dass jetzt eindeutige Fahrzustände aufgenommen wurden.
Die Ladung darf bei plötzlicher Ausweichbewegung, wie auch bei Vollbremsung etc., nicht verrutschen. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik anzuwenden.


Ladungssicherung - VDI 2700
Die anerkannten Regeln der Technik zeigt eindeutig die VDI 2700. Dort stehen die Berechnungsformeln für die Ladungssicherung. Verschiedenes Sicherungsmaterial wurde ebenso getestet wie Antirutschmaterialien. Auf Grundlage dieser VDI 2700 ist es jeden Fahrer zuzumuten, die Ladungssicherung ordnungsgemäß durchzuführen.
Da jedoch nicht alle Fahrer in der Ladungssicherung geschult sind, werden viele Fehler durch reine Unwissenheit gemacht.
Ladungssicherung - Polizei
